Abrechnungsbetrug im ärztlichen Bereitschaftsdienst: Sechs Jahre Haft rechtskräftig

Leipzig, 12. Oktober 2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Arztes wegen Abrechnungsbetrugs im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und eines sexuellen Übergriffs zu sechs Jahren Gesamtfreiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Arzt zwischen November 2021 und November 2024 in mehr als 6.000 Behandlungsfällen nicht erbrachte Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 1,4 Millionen Euro.

Zudem hatte der Angeklagte während eines Bereitschaftsdiensteinsatzes einer Patientin ohne medizinischen Grund an die Brust gefasst. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Betrugs in 13 Fällen sowie wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.

Der 6. Strafsenat des BGH stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest.

BGH, Beschluss vom 30. September 2026 – 6 StR 298/26

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