Nachrichtendienstreform: Experten warnen vor weitreichenden Grundrechtseingriffen

Berlin, 12. Oktober 2026 (JPD) – Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts ist bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages auf Zustimmung und deutliche Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erweiterte Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor.

Mehrere Sachverständige warnten vor unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen. Der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker kritisierte unter anderem zu weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung und -übermittlung sowie geplante Schutzmaßnahmen des Verfassungsschutzes. Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bemängelte die Möglichkeiten digitaler Massenüberwachung und eine unzureichende Kontrolle.

Andere Experten begrüßten die Reform grundsätzlich. Jan-Hendrik Dietrich bezeichnete neue nachrichtendienstliche Befugnisse angesichts der aktuellen Bedrohungslage als notwendig. Markus Löffelmann hielt die Reform ebenfalls für überfällig, warnte jedoch vor einer Überschreitung verfassungsrechtlicher Grenzen.

Kontrovers diskutiert wurden insbesondere neue operative Befugnisse und das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Während Luca Manns die erweiterten Handlungsmöglichkeiten des BND befürwortete, sah Ulrich Vosgerau erhebliche verfassungsrechtliche Probleme.

Auch der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen lehnte den Entwurf in seiner gegenwärtigen Ausrichtung ab und forderte eine stärkere Begrenzung des Beobachtungsauftrags.

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