
Leipzig, 06.10.2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Mordes an einer Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken verworfen.
Das Landgericht hatte den Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Neben versuchtem Mord wurde er wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs mit versuchter Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte die Frau nach einem kurzen Gespräch mit einem Quad verfolgt, von hinten umgefahren und anschließend mehrfach mit einem Axtstiel gegen den Kopf geschlagen. Außerdem würgte er sie und gab mehrere Schüsse aus einer CO₂-Pistole im Bereich ihrer Schläfe ab.
Der Frau gelang dennoch die Flucht in den Wald. Der Angeklagte wurde später von der Polizei festgenommen.
Der BGH stellte bei der rechtlichen Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist damit rechtskräftig.
Aktenzeichen: BGH, Beschluss vom 15.09.2026 – 6 StR 296/26
Vorinstanz: LG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2026 – 1 Ks 43/25





