
Frankfurt am Main, 13. Oktober 2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Hundehalterin für Verletzungen haftet, die eine andere Hundebesitzerin bei der Rettung ihres Tieres erlitten hat. Die Klägerin hatte im Frühjahr 2024 versucht, ihre Malteserhündin aus dem Maul eines freilaufenden Schäferhundes zu befreien. Dabei verdrehte sie sich die linke Hand und litt noch Monate später unter erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Das Landgericht Marburg hatte die Schadensersatzklage zunächst wegen überwiegenden Eigenverschuldens abgewiesen. Die Berufung hatte nun weitgehend Erfolg.
Nach Auffassung des OLG haftet die Beklagte sowohl aus Tierhalterhaftung als auch wegen der Verletzung ihrer Sicherungspflichten. Ein mögliches Mitverschulden der Klägerin trete hinter dem Aufsichtsverschulden der Schäferhundhalterin zurück. Erst die fehlende Beaufsichtigung des Hundes habe die Klägerin zu dem selbstgefährdenden Rettungsversuch veranlasst.
Das Gericht sprach der Klägerin 1.200 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz materieller Schäden, darunter Behandlungskosten, zu. Die geltend gemachten Fahrtkosten für eine Behandlung in Köln wurden dagegen nicht anerkannt.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. Juli 2026 – 14 U 40/26





