Gesundheitsportal der Bundesregierung darf weiter betrieben werden

Köln, 13. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundesgesundheitsministerium darf sein kostenloses Gesundheitsportal gesund.bund.de vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Wort & Bild Verlags, der unter anderem das Portal apotheken-umschau.de betreibt, mangels Klagebefugnis abgewiesen.

Der Verlag hatte geltend gemacht, das staatliche Informationsangebot stehe in direkter Konkurrenz zu privaten Gesundheitsmedien und verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse.

Nach Auffassung der 6. Kammer begründet dieses aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Gebot jedoch kein subjektives Recht des Verlags auf Unterlassung. Es diene vielmehr dem Schutz des demokratischen Meinungsbildungsprozesses vor staatlicher Einflussnahme.

Ob das Gesundheitsportal selbst gegen das Gebot der Staatsferne verstößt, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Die Klage scheiterte bereits an der fehlenden Klagebefugnis.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen.

VG Köln, Az. 6 K 1256/24

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