Niederschlagswassergebühren in Gieboldehausen für 2024 rechtswidrig

Göttingen, 13. Oktober 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mehrere Gebührenbescheide der Samtgemeinde Gieboldehausen für das Jahr 2024 für rechtswidrig befunden. Die 3. Kammer gab den Klagen betroffener Grundstückseigentümer mit Urteilen vom 30. September 2026 statt.

Die Samtgemeinde hatte ihre Gebührensatzung zum Jahresbeginn 2024 überarbeitet und einen Gebührensatz von 0,30 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche festgesetzt.

Nach Auffassung des Gerichts war die Gebührenkalkulation jedoch fehlerhaft. Insbesondere seien beim Ausgleich einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2021 und 2022 methodische Fehler aufgetreten. Zudem habe die Samtgemeinde nicht die tatsächliche Gesamtfläche der versiegelten Grundstücke berücksichtigt. Dieser Fehler bestehe bereits seit mehreren Jahren.

Andere Einwände der Kläger gegen das kommunale Satzungsrecht wies die Kammer dagegen zurück.

Die Samtgemeinde kann gegen die Urteile die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen.

VG Göttingen, Urteile vom 30. September 2026 – 3 A 28/24 u. a.

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