
Köln, 8. Oktober 2026 (JPD) Die Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen nach einer tödlichen Messerattacke in einer Siegburger Diskothek ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der heute 28-Jährige hatte 2022 bei einer Auseinandersetzung einen Mann erstochen und war wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Rhein-Sieg-Kreis wies ihn im Februar 2026 aus und drohte ihm die Abschiebung in die Türkei an.
Das VG sah ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung. Wegen der bislang unzureichenden Tataufarbeitung und früherer Straftaten bestehe weiterhin Wiederholungsgefahr. Der Mann war erst zwei Monate vor dem Tötungsdelikt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Seine familiären Bindungen sowie sein lebenslanger Aufenthalt in Deutschland führten nach Auffassung des Gerichts zu erheblichen Bleibeinteressen. Diese müssten jedoch hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Eine Eingliederung in der Türkei sei ihm trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten zumutbar.
Gegen das Urteil (Az. 11 K 1931/26) kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt werden.



