Stadt Mannheim muss Artikel von Stadtrat Ferrat im Amtsblatt veröffentlichen

Mannheim, 8. Oktober 2026 (JPD)

Die Stadt Mannheim muss einen umstrittenen Beitrag von Stadtrat Julien Ferrat im nächsten Amtsblatt veröffentlichen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde von Oberbürgermeister Christian Specht gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Ferrat hatte einen Beitrag mit dem Titel „Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim“ eingereicht. Darin kritisiert er, dass ein früherer Artikel von ihm mit dem Titel „Swingerparty im Rathaus?“ nicht veröffentlicht worden war.

Nach Auffassung des VGH weisen beide Beiträge den erforderlichen kommunalen Bezug auf. Für diese Beurteilung komme es nicht darauf an, ob der Inhalt politisch sinnvoll, ernsthaft oder redlich sei. Auch sei unerheblich, ob der von Ferrat erhobene Zensurvorwurf berechtigt sei. Entscheidend sei vielmehr, dass sich die Beiträge auf kommunale Angelegenheiten bezögen und keine relevanten Falschbehauptungen enthielten.

Wegen des Interesses des Stadtrats an einer zeitnahen politischen Äußerung muss der Beitrag nun in der nächsten Ausgabe des Mannheimer Amtsblatts am 15. Oktober erscheinen.

Ferrat wertete die Entscheidung als Erfolg und übte zugleich scharfe Kritik am Vorgehen des Oberbürgermeisters.

Der Beschluss vom 7. Oktober 2026 (Az. 1 S 2004/26) ist unanfechtbar.

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