Gelder des Hotels Gravenbruch bleiben wegen Iran-Sanktionen eingefroren

Köln, 05.10.2026 (JPD) – Die aufgrund von Iran-Sanktionen eingefrorenen Gelder der Betreibergesellschaft des früheren Hilton-Hotels in Frankfurt-Gravenbruch bleiben auch nach der Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters gesperrt. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung hatte Ende Juli mehrere Konten von Gesellschaften sichergestellt, die nach ihrer Einschätzung unter der Kontrolle des auf einer EU-Sanktionsliste geführten iranischen Geschäftsmannes Ali Ansari stehen. Dazu gehörten auch Konten der Hotelgesellschaft.

Der Insolvenzverwalter wollte auf die Gelder zugreifen, um den Hotelbetrieb fortzuführen und die Insolvenzmasse zu sichern. Er argumentierte, die Insolvenzverwaltung schirme das Vermögen der Gesellschaft von der sanktionierten Person ab.

Dem folgte das VG Köln nicht. Auch ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter dürfe grundsätzlich nicht über eingefrorenes Vermögen verfügen. Eine von den EU-Vorgaben verlangte dauerhafte und unumkehrbare Abschirmung von der sanktionierten Person liege nicht vor.

Nach Auffassung des Gerichts änderte auch die kurz vor der britischen Sanktionierung erfolgte Übertragung von Gesellschaftsanteilen Ansaris auf seine Ehefrau daran nichts. Aufgrund mehrerer Indizien wertete das Gericht die Übertragung als Versuch einer Sanktionsumgehung.

Auch das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Insolvenzsonderkonto bleibt eingefroren, weil die dortigen Gelder rechtlich und wirtschaftlich der Insolvenzschuldnerin zuzurechnen seien.

Eine Durchführung des Insolvenzverfahrens bleibt nach Angaben des Gerichts über Einzelfallfreigaben nach der EU-Iran-Verordnung möglich. Gegen den Beschluss vom 2. Oktober 2026 kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Aktenzeichen: VG Köln, 1 L 2051/26

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