Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Klaus Georg Müller ist seit dem 1. September 2026 Präsident des Landgerichts Duisburg. Er folgt auf Ulf-Thomas Bender und war bereits neun Jahre lang Vizepräsident des Gerichts.
Bundesverwaltungsrichter Franz Schemmer ist nach mehr als elf Jahren am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Das VG Aachen hat die Anerkennung von Fußbeschwerden nach einem 12-Kilometer-Marsch als Dienstunfall abgelehnt. Ursache der Metatarsalgie waren nach Auffassung des Gerichts bereits bestehende Vorschädigungen der Füße.
Das OLG Stuttgart hat einen 48-Jährigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der PKK zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzicht rechtskräftig.
Das VG Gießen hat die Baugenehmigung für eine Kulturhalle in ehemaligen Brauereigebäuden in Schlitz aufgehoben. Die Genehmigung war wegen fehlender konkreter Lärmschutzvorgaben und einer fehlenden Schallimmissionsprognose nicht hinreichend bestimmt.
BGH-Präsidentin Bettina Limperg und Vizepräsident Prof. Dr. Ellenberger treten mit Ablauf des 31. August 2026 in den Ruhestand. Limperg leitete den Bundesgerichtshof seit 2014 als erste Frau und länger als alle ihre Vorgänger.
Das LG Köln hat einer Familie nach verweigertem Hotel-Check-in 60 Prozent Reisepreisminderung und eine Entschädigung zugesprochen. Kosten von mehr als 11.000 Euro für ein selbst gebuchtes Zimmer-Upgrade muss der Reiseveranstalter jedoch nicht erstatten.
Eine private Krankenversicherung muss laut LG Coburg auch im Notlagentarif eine lebensnotwendige 24-Stunden-Behandlung bezahlen. Kosten der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sind davon jedoch ausgenommen.
Das VG Gelsenkirchen hat Eilanträge zweier Brüder eines 2022 bei einem Polizeieinsatz getöteten Mannes abgelehnt. Nach Abschluss des Strafprozesses besteht kein Anspruch auf eine weitere Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse.
Das VG Frankfurt hat BaFin-Verwarnungen gegen zwei frühere Geschäftsleiter der Raiffeisenbank Plankstetten bestätigt. Sie hatten nach Ansicht des Gerichts eine Sonderprüfung der Bundesbank rechtswidrig behindert.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach der Amokfahrt vom 4. Mai 2026 Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 85 Fällen erhoben. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten sieht keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit.
Das OVG NRW hat die Ablehnung eines Polizeibewerbers wegen einer Tätowierung mit zwei Patronen und der Aufschrift „trust no one“ bestätigt. Das Land durfte daraus Zweifel an seiner charakterlichen Eignung ableiten; auch die spätere Überdeckung des Tattoos änderte daran nichts.