
Mainz, 19. Oktober 2026 (JPD) – Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung im Vorfeld einer Bürgermeisterwahl können auch dann Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sein, wenn die Teilnehmer ihre Meinung erst während der Veranstaltung bilden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz im Eilverfahren entschieden.
Ein Verein plant unter dem Titel „quo vadis Verbandsgemeinde“ insgesamt 14 Veranstaltungen in verschiedenen Ortsgemeinden. Dabei sollen Bürger an einem offenen Mikrofon über die anstehende Bürgermeisterwahl diskutieren können. Auch die Kandidaten sollen eingeladen werden. Die zuständige Versammlungsbehörde hatte eine Einordnung als Versammlung abgelehnt.
Das Gericht gab dem Eilantrag des Vereins statt. Anders als bei Informationsständen politischer Parteien gehe es nicht um individuelle Gespräche mit Passanten, sondern um eine gemeinschaftliche Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Der Verein habe zudem ein berechtigtes Interesse an den organisatorischen und schützenden Maßnahmen der Versammlungsbehörde.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist möglich.
VG Mainz, Beschluss vom 13. Oktober 2026 – 1 L 652/26.MZ






