Ausländerbehörde darf siebenköpfige Familie nach Sri Lanka abschieben

Köln, 16. Oktober 2026 (JPD) – Die Ausländerbehörde Leverkusen darf eine siebenköpfige Familie aus Sri Lanka trotz Integration und Schulbesuchs der Kinder abschieben. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Eilantrag der Familie abgelehnt (Az. 5 L 2684/26).

Die Eltern waren 2018 mit drei Kindern nach Deutschland eingereist, zwei weitere Kinder wurden hier geboren. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt und die Entscheidungen gerichtlich bestätigt. Da die Familie nicht freiwillig ausreiste und zunächst keine gültigen Pässe vorlegte, wurde sie geduldet. Inzwischen liegen Reisedokumente vor.

Nach Auffassung des Gerichts begründen Arbeitstätigkeit und gute Integration allein kein Bleiberecht. Auch laufende Petitionsverfahren sowie der bevorstehende Schulabschluss zweier Kinder stünden der Abschiebung nicht entgegen. Die Ausländerbehörde gewähre Abschiebungsschutz wegen eines Schulabschlusses frühestens drei Monate vor dessen Erreichen.

Eine möglicherweise kurzfristige Trennung des Vaters von der übrigen Familie sei unter den konkreten Umständen zumutbar. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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