Bürgerbegehren gegen Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf gescheitert

Berlin, 19. Oktober 2026 (JPD) – Ein Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist mangels ausreichender gültiger Unterschriften nicht zustande gekommen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und die Klage dreier Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens abgewiesen.

Die Initiatoren hatten im Juni 2023 insgesamt 11.908 Unterschriften eingereicht. Das Bezirksamt erkannte zunächst 6.637 Unterschriften als gültig an. Im Gerichtsverfahren erhöhte sich die Zahl auf 6.947. Nach Auffassung des Gerichts wären jedoch 7.384 gültige Unterschriften erforderlich gewesen. Maßgeblich sei die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung vor Anzeige des Bürgerbegehrens.

Das Gericht bestätigte zudem, dass Unterschriften von Personen ohne alleinigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz im Bezirk zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht berücksichtigt werden durften. Auch fehlende oder unvollständige Geburtsdaten führten zur Ungültigkeit.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2026 – VG 2 K 242/23

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