Mordfall aus dem Hamburger Rotlichtmilieu: Verurteilung nach 43 Jahren rechtskräftig

Leipzig, 19. Oktober 2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Mannes wegen eines im Januar 1983 begangenen Mordes im Hamburger Stadtteil St. Pauli ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Dieses hatte ihn am 28. Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der damals 18-Jährige einen als Prostituierten tätigen Mann in dessen Wohnwagen, um an dessen Geld zu gelangen. Anschließend entwendete er unter anderem 100 D-Mark und floh. Eine im Fahrzeug des Opfers gesicherte DNA-Spur gehörte zu den Indizien, auf die das Landgericht seine Überzeugung von der Täterschaft stützte.

Das Gericht bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht. Jugendstrafrecht wurde angewendet, weil der Angeklagte zur Tatzeit in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Der BGH stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest.

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