Haager Kinderschutzübereinkommen feiert 30-jähriges Bestehen

Bonn, 19. Oktober 2026 (JPD) – Das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) feiert sein 30-jähriges Bestehen. Das am 19. Oktober 1996 unterzeichnete Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Kinderschutzmaßnahmen. Rund 60 Staaten gehören dem Abkommen an.

„Das Haager Kinderschutzübereinkommen bildet das rechtliche Fundament, um Kinder in einer globalisierten Welt über Grenzen hinweg wirksam zu schützen“, erklärte Veronika Keller-Engels, Präsidentin des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Bedeutung des Abkommens habe sich insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine gezeigt.

Das Übereinkommen ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Als deutsche Zentrale Behörde koordiniert das BfJ die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, unterstützt bei der Ermittlung von Aufenthaltsorten und vermittelt Informationen bei Kindeswohlgefährdungen.

Im Jahr 2025 bearbeitete das BfJ rund 370 neue Vorgänge nach dem Übereinkommen. Zu den wichtigsten Partnerstaaten zählen die Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Schweiz. Innerhalb der EU hat mit Ausnahme Dänemarks die Brüssel-IIb-Verordnung Vorrang.

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