
Berlin, 15. Oktober 2026 (JPD) – Betroffene häuslicher Gewalt sollen künftig möglicherweise auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu ein Modellprojekt gestartet, das zunächst an ausgewählten Familiengerichten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erprobt wird.
Speziell geschulte Fachkräfte sollen Betroffene bei Gerichtsterminen begleiten, Verfahrensabläufe erklären und beim Umgang mit psychischen Belastungen unterstützen. Im Strafverfahren besteht diese Möglichkeit bereits seit 2017. Die Begleitung ergänzt die anwaltliche Vertretung, ersetzt sie jedoch nicht.
Für das Projekt stehen bis 2027 insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung übernimmt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Eine wissenschaftliche Auswertung soll bis Ende 2027 erfolgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erhofft sich von dem Modellprojekt Erkenntnisse für einen verbesserten Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt.






