
Leipzig, 13. Oktober 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von acht Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg weitgehend ohne Änderungen verworfen. Die Angeklagten waren unter anderem wegen Beihilfe zur Einfuhr und zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts halfen drei Angeklagte im Mai 2024 dabei, mehr als 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen zu bergen. Dabei nutzten sie mit Unterstützung von Hafenmitarbeitern das kurze Zeitfenster zwischen der Abholung des Containers und einer vorgesehenen Zollkontrolle.
Im September 2024 sollten weitere 2,1 Tonnen Kokain auf ähnliche Weise aus einem Container entnommen werden. Die Polizei griff jedoch beim Entladen in einer Lagerhalle ein und stellte die Drogen sicher.
Der 5. Strafsenat des BGH stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten fest. Lediglich eine Einziehungsanordnung über 2.000 Euro entfiel bei einem Angeklagten.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Januar 2026 ist damit rechtskräftig.
BGH, Beschluss vom 23. September 2026 – 5 StR 399/26





