Gericht setzt Auflagen für „Jamel rockt den Förster“ vorläufig außer Kraft
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat zentrale versammlungsrechtliche Auflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ vorläufig außer Kraft gesetzt und der Versammlungsfreiheit der Veranstalter den Vorrang eingeräumt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg konnte aus Sicht des Gerichts keine ausreichende Gefahrenprognose für die Einschränkungen darlegen.