Eilantrag betreffend Nutzungsentgelt für „Jamel rockt den Förster“ erfolglos
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 8. Mai 2025, der den Beteiligten am 9. Mai 2025 bekanntgegeben wurde (Az.: 3 B 1317/25 SN), einen Eilantrag betreffend die Nutzungsüberlassung von Flächen für die Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt. Die Gemeinde verlangt in diesem Jahr erstmals ein Nutzungsentgelt (7.870 Euro). Ein entsprechendes…