Kein Anspruch bei verschleierten Einkünften: Ostfriesisches Paar muss Sozialleistungen zurückzahlen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat ein Paar aus Ostfriesland zur Rückzahlung von rund 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen verurteilt, weil die Klägerin verschwiegenes Einkommen aus Schwarzarbeit bezogen hatte. Trotz fehlender exakter Einkommensnachweise stellte das Gericht eine fehlende Hilfebedürftigkeit fest und stützte seine Entscheidung auf eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörde.