Keine Anwaltsgebühren für wertlose Einziehungsobjekte
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Gegenstandswert von wertlosen Einziehungsobjekten auf 0,- Euro festgesetzt werden kann (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2022, Aktenzeichen 989 Ds 955 Js 18304/19). In dem zugrundeliegenden Strafverfahren wegen Diebstahls wurde eine Tragetasche als Tatwerkzeug eingezogen. Diese war als sogenannte „Diebestüte“ zum…