Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Aufnahmezusage entbindet nicht von Prüfung weiterer Visumvoraussetzungen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nicht automatisch einen Anspruch auf ein Visum begründet. Erforderlich ist weiterhin eine persönliche Vorsprache zur Sicherheitsüberprüfung, die im entschiedenen Fall noch nicht erfolgt war.