Stadt Stuttgart scheitert mit Berufung gegen Table-Dance-Bar im Leonhardsviertel
Der VGH Baden-Württemberg bestätigt: Eine Table-Dance-Bar in Stuttgart benötigt keine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Gaststätte und Bordell sind getrennte Betriebe, und Tanzdarbietungen gelten nicht als sexuelle Dienstleistung.