Kirchen dürfen Mitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung verlangen
Das Bundesverfassungsgericht stärkt das religiöse Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber. Es hob ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, das eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Karlsruhe fordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Diskriminierungsschutz und Religionsfreiheit unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses.