Urteil des Landgerichts Traunstein wegen Schleusung mit mehreren Toten rechtskräftig
Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in sechs tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern in 13 tateinheitlichen Fällen verurteilt, und zwar den Organisator der Schleusungsfahrt zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und die beiden weiteren Tatbeteiligten zu einer Freiheitsstrafe von…