Das Kabinett hat in seinem Beschluss zu den sicheren Herkunftsstaaten auch die Streichung des bislang verpflichtenden Rechtsbeistands bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diesen Vorstoß scharf. Kritik übt der DAV auch an den Bedrohungen der Berliner Verwaltungsrichter:innen: Angriffe auf die unabhängige Justiz sind in einem Rechtsstaat inakzeptabel!

Erst Anfang 2024 wurde eine Regelung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen, nach der bei Abschiebehaft verpflichtend ein Anwalt oder eine Anwältin hinzugezogen werden muss – der DAV hatte diesen Vorstoß unterstützt. Dass dies nun rückgängig gemacht werden soll, ist bitter: „Solche Verfahren sind sehr komplex, gerade wenn Sprachbarrieren bestehen. Wenn Freiheit und Existenz durch staatliche Maßnahmen auf dem Spiel stehen, ist anwaltlicher Beistand als Bestandteil grundlegender Verfahrensgarantien ein Muss“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.

DAV verurteilt die Bedrohung der Berliner Verwaltungsrichter:innen

Nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden hinter der Grenze rechtswidrig sind, wurden die beteiligten Richter:innen persönlich diffamiert und bedroht – eine rote Linie für den DAV: „Sachliche Justizkritik ist selbstverständlich Ausdruck der Meinungsfreiheit und gehört in einer Demokratie dazu. Wenn jedoch die Grenze von persönlicher Beleidigung, Einschüchterung und Bedrohung überschritten wird, ist das ein Angriff auf den Rechtsstaat und die unabhängige Justiz – der im schlimmsten Fall dazu führt, dass künftige Entscheidungen davon beeinflusst werden“, kritisiert von Raumer.

DAV, 06.06.2025

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