Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren eine Einigung zum Lärmschutz erzielt. Die Karl-May-Festspiele in Mörschied können damit wie geplant stattfinden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der AfD gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bleibt damit bestehen.
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte bei ruhenden Leistungsansprüchen wegen Beitragsrückständen nicht sperren oder entziehen dürfen.
Bundesanwältin Claudia Gorf wird zum 1. Dezember 2026 neue Generalstaatsanwältin in Berlin. Die Terrorismus-Expertin folgt auf Margarete Koppers.
Anja Bolle ist neue Direktorin des Amtsgerichts Gardelegen. Die Ernennung erfolgte durch den Präsidenten des Landgerichts Stendal.
Das Bundesamt für Justiz hat eine dritte Verbandsklage gegen Meta Platforms Ireland im Verbandsklageregister veröffentlicht. Gegenstand sind Datenverarbeitung und KI-Systeme.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Teilnahme an einer IRENA-Nachsorge keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die fristlose Kündigung eines Bundestagsabgeordneten wegen Fristversäumnis für unwirksam erklärt. Die Vorwürfe waren nicht entscheidungserheblich.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Polizeibeauftragte des Landes Berlin keine Klagebefugnis besitzt, um Akteneinsicht und Bodycam-Aufnahmen von der Polizei einzufordern.
OLG Frankfurt am Main verurteilt einen Mieter nach manipulierten Strom- und Gaszählern im Zusammenhang mit einer Cannabis-Plantage zur Zahlung von rund 82.000 Euro inklusive Vertragsstrafe.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Spreestraße bei Spreewitz aufgehoben. Streitpunkt waren Planrechtfertigung und Klimaschutzprüfung.
OLG Koblenz: Planung und Installation von Photovoltaikanlagen erfordern grundsätzlich einen Handwerksrolleneintrag. Werbung ohne Eintrag unzulässig.