Bandenbetrug an Senioren: Ausweisung trotz Geburt in Deutschland

Augsburg, 29. Juli 2026 (JPD). Die Ausweisung eines wegen bandenmäßigen Telefonbetrugs verurteilten Mannes ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde, den in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kläger auszuweisen und seine Abschiebung nach Mazedonien anzuordnen.

Der Mann hatte sich im Jahr 2019 einer aus dem Ausland operierenden Bande angeschlossen. Deren Mitglieder riefen gezielt ältere Menschen an, gaben sich als Polizeibeamte aus und täuschten eine Gefahr für deren Vermögen vor.

Die Senioren holten daraufhin Bargeld, Schmuck und weitere Wertgegenstände aus ihren Bankschließfächern und übergaben diese vermeintlichen Polizisten. Innerhalb eines Monats brachte die Bande zwölf Geschädigte um Vermögenswerte von insgesamt rund 948.000 Euro.

Der Kläger sollte für jeden erfolgreichen Betrug 1.500 Euro erhalten. Er war nach den Feststellungen des Strafgerichts als Abholer bei den Opfern sowie als Logistiker tätig. Dabei nahm er die erbeuteten Wertgegenstände entgegen und leitete sie an die Hintermänner im Ausland weiter.

Wegen seiner Beteiligung an den Taten wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Strafe verbüßt er derzeit noch.

Das Verwaltungsgericht hielt die Ausweisung insbesondere wegen der Schwere der Straftaten und des hohen Schadens für gerechtfertigt. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Täter gezielt die Ängste älterer Menschen ausgenutzt und deren Vertrauen in die Polizei erschüttert hätten.

Darüber hinaus diene die Ausweisung der Abschreckung möglicher Nachahmungstäter. Die Betrugsmasche mit angeblichen Polizeibeamten sei mittlerweile weit verbreitet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen.

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 22. Juli 2026 – Au 6 K 26.500

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