
Berlin, 29. Juli 2026 (JPD). Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Freitag über eine Kündigungsschutzklage von R. Abou-Chaker gegen den als Bushido bekannten Rapper Anis Ferchichi. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere außerordentliche und ordentliche Kündigungen aus dem Jahr 2018.
R. Abou-Chaker war seit 2011 als Objektbetreuer in der Immobilienverwaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bergmannsglück beschäftigt. Gesellschafter waren im Jahr 2018 Ferchichi und Arafat Abou-Chaker, der Bruder des Klägers.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Überweisung von 180.000 Euro vom Konto der Gesellschaft an Arafat Abou-Chaker im März 2018. Auf Veranlassung Ferchichis kündigte die Gesellschaft das Arbeitsverhältnis von R. Abou-Chaker im Sommer 2018 mehrfach. Zudem verlangte sie den überwiesenen Betrag auch von ihm zurück.
Der Kläger wendet sich gegen die Wirksamkeit der außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen. Das arbeitsgerichtliche Verfahren war mehrere Jahre ausgesetzt worden, während weitere straf- und zivilrechtliche Verfahren zwischen den Beteiligten und Arafat Abou-Chaker liefen.
Nun wird der Kündigungsrechtsstreit vor einer Kammer des Arbeitsgerichts fortgesetzt. Die Verhandlung beginnt am Freitag, 31. Juli 2026, um 9.30 Uhr.
Arbeitsgericht Berlin – 13 Ca 2144/26






