Deutlich kürzere Laufzeiten baurechtlicher Verfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zum 01.01.2023 eine so genannte Planungskammer eingerichtet. Die 2. Kammer ist seither im Wesentlichen für das öffentliche Baurecht aus den Städten Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe und Pforzheim sowie aus den Landkreisen Calw, Enzkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Zum 01.01.2024 hat die Kammer zudem die Zuständigkeit für baurechtliche…