Heilmittelwerbegesetz verbietet Gutscheinaktion bei Arzneimitteln
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass 10 €-Gutscheine für die Einlösung von e-Rezepten gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen, wenn sie auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösbar sind. Solche Gutscheine gelten als unzulässige Werbegaben, da sie den Absatz von Arzneimitteln in unzulässiger Weise fördern. Die Berufung einer niederländischen Versandapotheke wurde damit…