Schulpflicht gilt auch bei Widerstand der Kinder
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat zwei Klagen von Eltern abgewiesen, die sich gegen ihre Verpflichtung zur Durchsetzung der Schulpflicht ihrer Kinder wandten. Die Eltern hatten argumentiert, ihre Kinder wollten freiwillig nicht zur Schule gehen und ein Besuch sei nur unter bestimmten Bedingungen zumutbar. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Bemühungen der…