BGH erlaubt Übermittlung von Positivdaten aus Mobilfunkverträgen an SCHUFA
Der Bundesgerichtshof erlaubt die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA, wenn diese der Betrugsprävention dienen. Ein generelles Verbot wäre zu weitgehend, urteilte der VI. Zivilsenat.