Oldtimerkauf: Zustandsnote „2-3“ im Kaufvertrag ist verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Angabe einer Zustandsnote im Kaufvertrag über einen Oldtimer grundsätzlich als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung zu werten ist – auch bei Privatverkäufen. Die Vorinstanzen hatten dies abgelehnt; der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.