DAV begrüßt Einführung der Nebenklage im Völkerrecht
Das Völkerstrafrecht befähigt unter anderem die Bundesanwaltschaft, im Ausland begangene Völkerrechtsverbrechen ohne Bezug zu Deutschland zu verfolgen. Seit 2002 geschieht dies nach den Regeln des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB). Für Delikte nach dem Völkerstrafgesetzbuch besteht bisher keine Nebenklagemöglichkeit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt Bestrebungen, dies zu ändern. Im November wird sich die…