Cannabis: Verkehrsanwälte sehen Nachbesserungsbedarf für die Teilnehmer am Straßenverkehr
Seit der Teillegalisierung aus dem vergangenen Jahr wird Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung wurden zwar bereits angepasst, dennoch sieht die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht noch Handlungsbedarf.„Für Fahrerinnen und Fahrer gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum“, erklärt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im…