Nach einer Ergänzung der Geschäftsordnung wird dem Wehrbeauftragten in der Aussprache über die von ihm vorgelegten Berichte das Wort erteilt, wenn es von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages verlangt wird.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21