„NSU 2.0“ – Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig
Im Zeitraum von August 2018 bis März 2021 verschickte der Angeklagte in 67 Fällen über das Internet E-Mails, Faxe und SMS unter dem Absender "NSU 2.0". Die zunächst an Nebenklagevertreter im Münchener NSU-Prozess und später an zahlreiche weitere Empfänger adressierten Schreiben hatten teils nötigende, bedrohende und beleidigende Inhalte.