Geringere Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte – Erste Lesung am Donnerstag im Bundestag
Die Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ sollen gesenkt werden. Besitz und Erwerb sollen künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10540) vor. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf…