Protestcamp in Gießen muss weichen
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2023 bestätigt, dass die von der Stadt Gießen verfügte Verlegung des Protestcamps in der Landgrafenstraße auf einen ca. 50 Meter entfernten Parkplatz rechtmäßig ist. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29. September 2023…