Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig
Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf solche Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines pensionierten Landesbediensteten ab. Zum 8. April 2022…