Polizei muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen Zweifel an der Verfassungstreue begründen
Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Der Antragsteller bewarb sich Anfang des Jahres 2022 um die Einstellung in…