Haftfortdauerentscheidung nicht ausreichend begründet: Verfassungsbeschwerde gegen U-Haft erfolgreich
Die Beschwerdeführer befinden sich wegen des dringenden Tatverdachts insbesondere des versuchten Mordes in zehn tateinheitlichen Fällen seit dem 1. Juli 2023 bzw. seit dem 14. Juli 2023 in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung begann am 3. Mai 2024.