Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen
Nach § 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz (TFG) dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur durch ärztliche Personen oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen.