Melle, 22.09.2026 (JPD) – Für die insolvente Ev. Altenzentrum Neuenkirchen gGmbH ist eine Fortführungslösung gefunden worden. Die Lebenswelten Holding übernimmt die Pflegeeinrichtung und die dazugehörige Immobilie. Der Geschäftsbetrieb soll zum 1. Oktober 2026 auf den neuen Betreiber übergehen.
Alle 73 Beschäftigten mit einem derzeit bestehenden Arbeitsverhältnis werden übernommen. Damit soll zugleich die Betreuung und Versorgung der rund 70 Bewohner in ihrer bisherigen Umgebung fortgeführt werden.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte am 14. Juli 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Betreiber-Gesellschaft angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Brüninghoff führte den Betrieb gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort während des vorläufigen Insolvenzverfahrens weiter. Parallel suchte das PLUTA-Sanierungsteam mit Rechtsanwalt Frank Schorisch und Steuerberater Martin Klee nach einem Investor. Der Investorenprozess wurde von der Borchers & Kollegen Managementberatung GmbH begleitet.
Die nun gefundene Lösung umfasst neben dem Geschäftsbetrieb auch die Immobilie, die nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ihr Erwerb im Wege eines Erbbaurechts war nach Angaben von PLUTA eine wesentliche Voraussetzung für die Transaktion.
Erwerber ist die Lebenswelten Holding, die von der prop Projekte Partner GmbH und dem Zentrum für Sozialimmobilien (ZSI) getragen wird. Das Unternehmen bündelt Beteiligungen an Betrieben und Immobilien im Bereich sozialer Infrastruktur.
Der Betrieb des Seniorenheims soll ohne Unterbrechung in den bisherigen Räumlichkeiten fortgesetzt werden. Auch die bestehenden Betreuungs- und Versorgungsstrukturen sollen erhalten bleiben.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren nach Angaben von PLUTA 83 Mitarbeiter in der Einrichtung beschäftigt. Mehrere Beschäftigte verließen das Seniorenheim während des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf eigenen Wunsch. Die verbleibenden 73 Mitarbeiter werden vom neuen Betreiber übernommen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin arbeitete während des Verfahrens eng mit Heimleitung, Beschäftigten und Heimaufsicht zusammen. Pflege, Betreuung und Versorgung der Bewohner seien während des gesamten vorläufigen Insolvenzverfahrens gewährleistet gewesen.






