LSG Baden-Württemberg: Kein Impfschaden selbst bei ausgeprägter Impfreaktion, wenn es sich nur um eine übliche Nebenwirkung handelt
Die 56jährige Klägerin K stürzte im Dezember 2015 und zog sich dabei eine Wunde an der rechten Hand und eine Prellung am Knie zu. Noch am selben Tag wurde sie mit einem Kombinationswirkstoff gegen Tetanus und Diphtherie geimpft. In der Folge bildete sich an der Einstichstelle auf der linken Schulter…