Am 7. Juli 2022 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof sind mehrere Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht sind bei der anstehenden Wahl keine Richterinnen und Richter zu wählen.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 17. Juni 2022

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