Bundeskabinett beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts

Berlin, 12. August 2026 (JPD). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz deutlich erweitern und zugleich die Kontrolle der Dienste neu ordnen.

Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um die umfangreichste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen beider Nachrichtendienste in der Geschichte der Bundesrepublik.

Bundesministerin für besondere Aufgaben und Beauftragte für die Nachrichtendienste Nina Warken erklärte, Deutschland sei dauerhaft Ziel hybrider Angriffe. Die Dienste benötigten deshalb zusätzliche operative Fähigkeiten und zeitgemäße Befugnisse.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verwies auf Bedrohungen durch Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte. Ziel der Reform sei es, den Nachrichtendiensten stärkere operative Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Mehr Zugriff auf IT-Systeme

Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf den technischen Aufklärungsbefugnissen. Künftig sollen abgestufte gesetzliche Grundlagen für Zugriffe auf informationstechnische Systeme geschaffen werden.

Dabei sollen unterschiedliche Eingriffsschwellen gelten – abhängig davon, wie intensiv der jeweilige Grundrechtseingriff ist. Der Gesetzentwurf unterscheidet beispielsweise zwischen Zugriffen auf weniger sensible vernetzte Geräte und Maßnahmen gegen privat genutzte Mobiltelefone.

Für den Bundesnachrichtendienst soll zudem die strategische Aufklärung neu geregelt werden. Erhobene Inhaltsdaten sollen bis zu sechs Monate, Metadaten bis zu zwölf Monate zunächst ohne vorherige Sichtung gespeichert werden dürfen.

Damit soll der BND auch rückwirkend relevante Informationen aus bereits vorhandenen Datenbeständen gewinnen können. Die Bundesregierung spricht insoweit von einer verbesserten „Kaltstartfähigkeit“ in Krisensituationen wie Anschlägen oder Regimeumstürzen.

KI und biometrische Datenanalyse

Der Gesetzentwurf erweitert auch die Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse. Vorgesehen sind ausdrückliche Rechtsgrundlagen für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, den Einsatz Künstlicher Intelligenz und die Verarbeitung von Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken.

Zudem sollen Informationen leichter an andere Behörden und in bestimmten Fällen auch an private Stellen übermittelt werden können.

Beim BND werden insbesondere die Möglichkeiten zur Datenübermittlung an die Bundeswehr erweitert. Die Bundesregierung begründet dies mit seiner Funktion als deutscher militärischer Auslandsnachrichtendienst.

BND soll aktiv gegen Bedrohungen vorgehen können

Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Befugnisse für sogenannte aktive Maßnahmen.

Der BND soll zwar grundsätzlich weiterhin ein auf Aufklärung ausgerichteter Nachrichtendienst bleiben. Er soll jedoch unmittelbare Gefahren, die er bei seiner Arbeit erkennt, künftig in bestimmten Fällen selbst abwehren dürfen.

Als Beispiele nennt die Bundesregierung das Löschen gestohlener Daten aus den Systemen von Hackergruppen oder die Manipulation von Warenlieferungen, indem fehlerhafte Bauteile eingebracht werden.

Bei einer besonderen Gefährdungslage sollen noch weitergehende Eingriffe möglich sein. Nach vorheriger Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat soll der BND etwa in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken eindringen dürfen, um Produktionsabläufe zu sabotieren.

Auch Server staatlicher Hackergruppen oder Akteure, die gezielt Desinformation verbreiten, sollen abgeschaltet oder unbrauchbar gemacht werden können.

Neue Eingriffsbefugnisse für Verfassungsschutz

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll aktive Maßnahmen erhalten.

Voraussetzung soll eine besondere Bedrohung sein, durch die erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung oder besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Aktivitäten fremder Mächte drohen.

Die Einwirkungsbefugnisse des Bundesamtes sollen allerdings auf Gegenstände beschränkt bleiben. Zudem sollen Maßnahmen nur zulässig sein, wenn der Zweck nicht durch eine andere zuständige Stelle erreicht werden kann.

Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt

Die erweiterten Befugnisse sollen von einer Neuordnung der Kontrolle begleitet werden.

Die bislang auf mehrere Institutionen verteilte Rechtskontrolle soll weitgehend beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Dieser soll künftig unter anderem sämtliche besonders eingriffsintensiven Aufklärungsmaßnahmen vorab kontrollieren.

Dabei soll der Unabhängige Kontrollrat auch Aufgaben der bisherigen G10-Kommission übernehmen. Zudem soll er künftig die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung sowie die Kontrolle aktiver Maßnahmen übernehmen.

Die Behörde soll personell ausgebaut und ihr gerichtsähnliches Kontrollorgan teilweise auch für nicht-richterliche Sachverständige geöffnet werden.

Der Unabhängige Kontrollrat soll dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages unmittelbar berichten. Nach Auffassung der Bundesregierung wird dadurch auch die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf muss nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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