Die Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erhält 20.000 Euro aus dem Etat des Bundesjustizministeriums (BMJ). Der Zuschuss beruht auf einer Initiative der FDP-Bundestagsfraktion. Die Stiftung unterstützt seit 2001 mittellose Opfer rechtsextremistischer und politisch motivierter Gewalt mit Rechtsberatung und -vertretung.

Die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“ erhält 20.000 Euro aus dem Bundeshaushalt 2022, verankert im Etat des BMJ. „Unser Dank gilt den Entscheidungsträgern, hiermit ein wichtiges Zeichen gegen ‚Rechts‘ gesetzt zu haben“, betont Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation & Medien und zuständig für die Stiftung.Er hob zugleich die Initiative der Arbeitsgruppe Recht der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die sich bei den Haushaltsverhandlungen für die finanzielle Unterstützung eingesetzt hatte. „Ohne sie hätte es diese Unterstützung nicht gegeben.“

Die Stiftung steht seit ihrer Errichtung am 1. April 2001 mittellosen Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalt zur Seite und übernimmt die Kosten für Rechts­be­ratung und Rechts­ver­tretung. Damit soll sicher­ge­stellt werden, dass Betroffene schnell und ohne bürokra­tische Hürden den notwendigen Rechtsrat erhalten.

„Nur wer sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen kann, ist in der Lage, seine Rechte geltend zu machen, sei es als Nebenkläger im Strafverfahren oder im Hinblick auf Schadensersatzansprüche“, erläutert Walentowski. Die Gerichte seien allerdings nur zurückhaltend bereit, den Betroffenen auf Staatskosten Anwälte zur Seite zu stellen. Einmal mit Verweis auf die „klare Rechtslage“ oder mit der Begründung, sie würden ihre Interessen selbst wahrnehmen können. „Aber gerade das ist aufgrund der psychischen Folgen solcher Taten oft erschwert. Ohne anwaltliche Unterstützung bleiben die Betroffenen häufig allein. Und hier hilft die Stiftung“, so Walentowski, der die Stiftung seit ihrer Errichtung für den DAV betreut.

Seit ihrer Errichtung hat die Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ in über 500 Fällen geholfen.

Die Stiftung ist weiterhin auf Spenden angewiesen. Neben der Möglichkeit der direkten Spende kann man bei den Gerichten auch darauf hinwirken, dass die Stiftung durch gerichtliche Geldauflagen gemäß § 153a StPO oder Bewährungsauflagen begünstigt wird. Sie ist in den Listen der gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen, denen diese Geldauflagen zugutekommen können.

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., Pressemitteilung vom 16. Juni 2022

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