Die deutsche Polizei hat im Jahr 2021 bundesweit weniger Verstöße gegen das Waffengesetz registriert als noch im Jahr zuvor. Das geht aus dem heute vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ 2021 hervor.
Der seit dem Jahr 2018 rückläufige Trend bei registrierten Verstößen gegen das Waffengesetz setzt sich auch in 2021 weiter fort. Im Berichtsjahr stellte die Polizei 31.672 Taten fest. Dies entspricht einem Rückgang von 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 9,8 Prozent weniger Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen registriert. Ferner sank die Anzahl von registrierten Fällen, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde (minus 11,2 Prozent auf 3.881 registrierte Taten), und die, in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde (minus 8,5 Prozent auf 4.074 registrierte Taten). Die Anzahl der registrierten Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz hingegen blieb mit 631 Fällen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2020: 633).
Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz unter Verwendung des Tatmittels Internet sind im Jahr 2021 um über 50 Prozent auf 320 Taten (2020: 685) zurückgegangen. Dies dürfte unter anderem auf erfolgreich geführte strafrechtliche Ermittlungen, die zur Zerschlagung einiger großer Marktplätze im Darknet führten, zurückzuführen sein. Solche Ermittlungen dürften weiterhin dazu beigetragen haben, dass Betreiber von Marktplätzen im Darknet zum Teil keine Waffenangebote mehr zugelassen haben. Mit der Abnahme der Angebotsmöglichkeiten von Waffen auf Darknet-Markplätzen ist zugleich eine Verlagerung zu Messenger-Diensten oder Anbietern kryptierter Telefonie als neue Bezugsquelle von illegalen Waffen feststellbar.
Im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen weiterhin die Bekämpfung des illegalen Handels und der illegalen Einfuhr von illegal rückgebauten Flobertwaffen aus der Slowakischen Republik, illegal umgebauten Schreckschusswaffen aus der Türkei sowie Schusswaffen und Kriegswaffen aus den Staaten des Westbalkans.
Perspektivisch ist auch mit einem steigenden Bedrohungspotenzial durch im 3D-Druck hergestellte Schusswaffen zu rechnen. Vermehrte Sicherstellungen in der jüngeren Vergangenheit deuten auf einen langsamen, aber stetigen Anstieg von Fällen hin. Derzeit sind noch keine Fälle in Deutschland bekannt geworden, bei denen eine vollständig im 3D-Druck-Verfahren hergestellte Waffe oder ein im 3D-Druck-Verfahren hergestelltes wesentliches Waffenteil gegen Personen eingesetzt wurde. Bau und Druckanleitungen für Schusswaffen aus 3D-Druckverfahren werden jedoch weiterentwickelt. Gleiches gilt für die technische Entwicklung der notwendigen Materialien, was die Funktionalität und Zuverlässigkeit der selbst hergestellten Schusswaffen zukünftig weiter verbessern dürfte.
Um den beschriebenen Phänomenen entgegenzuwirken, beteiligen sich deutsche Strafverfolgungsbehörden an internationalen Gremien, wie beispielsweise der European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats (EMPACT) und der European Firearms Experts Group (EFE). Die Bekämpfung des international organisierten Waffenhandels ist weiterhin Gegenstand der strategischen und operativen Schwerpunktsetzung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden mit Europol, Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten Drittstaaten.
Quelle: Bundeskriminalamt, Pressemitteilung vom 20. Juni 2022