Gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Jens Diener besuchte Justizministerin Petra Berg die Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit im Saarland. Seit der Zentralisierung der Arbeitsgerichte im Jahr 2018 gibt es im Saarland nur noch ein Arbeitsgericht in Form des Arbeitsgerichts Saarland. Als zweite Instanz fungiert das Landesarbeitsgericht Saarland. Die Finanzgerichtsbarkeit ist in Deutschland zweistufig aufgebaut, sodass es im Saarland nur das Finanzgericht als Vorinstanz zum Bundesfinanzhof in München gibt. Alle drei Gerichte sind an einem einzigen Standort in der Hardenbergstraße 3 in Saarbrücken untergebracht. Das Gerichtsgebäude gehört nach einer Generalsanierung vor einigen Jahren inzwischen zu den modernsten Standorten im Geschäftsbereich.

Stellvertretend für die Arbeitsgerichtsbarkeit wurde die Hausleitung des Justizministeriums unter anderem von dem Präsidenten des Landearbeitsgerichts Dr. Karl-Werner Dörr und von der Direktorin des Arbeitsgerichts Rita Lang empfangen. Beim Finanzgericht übernahm die Präsidentin des Finanzgerichts Dr. Anke Morsch die Begrüßung. Nach dem jeweiligen Austausch mit der örtlichen Behördenleitung folgte ein Rundgang durch das Gerichtsgebäude und das Kennenlernen des Personals.

Justizministerin Petra Berg: „Sowohl die Arbeits- als auch Finanzgerichtsbarkeit sind hochspezialisierte Gerichtszweige. Bei dem kürzlich begangenen Festakt zum 75-jährigen Jubiläum der Finanzgerichtsbarkeit wurde die überregionale Bedeutung einiger Entscheidungen des Gerichts deutlich. Durch umsichtiges Handeln gelang es sowohl der Finanz- als auch der Arbeitsgerichtsbarkeit, ohne größere Einschränkungen den Geschäftsbetrieb während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihren täglichen Einsatz für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.“

Hintergrund:

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten in Steuer- und Kindergeldangelegenheiten sowie in Zollsachen. Das Verfahren regelt die Finanzgerichtsordnung (FGO). Gemäß § 2 FGO unterhalten die Länder die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und der Bund den Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Aktuell verfügt das Finanzgericht des Saarlandes über sechs Richterinnen und Richter.

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt, sofern sie nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbG) entsprechend zugewiesen sind. Nach dem dreistufigen Gerichtsaufbau wird die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen ausgeübt durch die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Am Arbeitsgericht Saarland sind derzeit zehn Richterinnen und Richter tätig, bei Landesarbeitsgericht Saarland zwei Richter.

Quelle: Justizministerium des Saarlandes, Pressemitteilung vom 15. Juni 2022

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