Landessozialgericht NRW: SGB II-Angemessenheitsprüfung in Pandemie nur für 6 Monate ausgesetzt
Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 12.05.2022 entschieden (Az. L 2 AS 468/22 B ER). Der Antragsgegner (Jobcenter) bewilligte den Antragstellern Arbeitslosengeld II für zwei Halbjahreszeiträume. Er wies zu Beginn des zweiten Zeitraumes darauf hin, dass die pro Monat anfallenden Unterkunfts- und Heizkosten (1.350 Euro) unangemessen seien…